Hausordnung
Für ein gutes Miteinander an unserer Schule sind Regeln unvermeidbar.
Einlass ins Schulgebäude
Am Morgen wird die Haupteingangstür für den Frühhort ab 07:10 Uhr verschlossen. Beim Ertönen der Einlassklingel, um 07:15 Uhr, begeben wir uns über die Haupttreppe in die Garderoben. Wir achten auf einen höflichen Umgangston und grüßen einander. 7:35 Uhr schließen wir die Eingangstür, um einen ruhigen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten. Zu spät kommende Kinder werden durch die Sekretärin ins Schulgebäude eingelassen und nehmen am Unterricht der entsprechenden Klasse teil.
Garderoben
Die Straßenschuhe, die Jacke und den Turnbeutel schließen wir im Spind ein und ziehen unsere Hausschuhe an. Schüler, Lehrer und pädagogische Fachkraft achten auf Ordnung und Sauberkeit in den Garderoben.
Verhalten in den Pausen
In den Pausen rennen und lärmen wir nicht. Sie dienen der Erholung und der Vorbereitung auf die nächste Stunde.
Toilettennutzung
Hof-/ Bewegungspause
Fachräume und Turnhalle
Klassenräume und Verhalten im Schulhaus
Die Klassenräume werden zugesperrt und bleiben bis zum nächsten Tag verschlossen (ein nachträgliches Holen vergessener Arbeitsmittel ist nicht möglich). Danach gehen die Schüler sofort in den Hort oder nach Hause. Für Hauskinder, welche an GTA teilnehmen, werden gesonderte Regelungen getroffen. Nach dem Unterricht benutzen die Schüler nur noch den Gang der Garderobe, die Haupttreppe und die hintere Treppe zum Hort. Das Betreten der Zwischengänge, Außentreppen und der oberen Etagen ist verboten.
Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss verlassen wir unseren Arbeitsplatz sauber und stellen die Stühle hoch. Die Klassenräume werden zugesperrt und bleiben bis zum nächsten Tag verschlossen. Ein nachträgliches Holen vergessener Arbeitsmittel ist daher nicht mehr möglich. Danach gehen wir sofort Mittagessen, in den Hort oder nach Hause. Dabei verlassen die Kinder zügig das Schulgelände.
Nach dem Unterricht benutzen wir nur noch den Gang der Garderobe, die Haupttreppe und die hintere Treppe zum Hort. Das Betreten der Zwischengänge und der oberen Etagen ist verboten.
Wertgegenstände
Bei Benutzung des Fahrrades haftet die Schule nicht für entstandene Schäden oder Verluste. Auch für Schäden an persönlichen Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Handynutzung
Handynutzung sowie die Nutzung jeglicher mobilfunkfähiger Endgeräte während der Schulzeit, einer Schulveranstaltung, dem Aufenthalt im Schulgelände ist für Schüler verboten. Hierfür wird keine Haftung übernommen. In der Regel wird bei Zuwiderhandlungen das Gerät im pädagogischen Ermessen durch die Lehrkraft abgenommen und im Sekretariat zur Abholung durch einen Erziehungsberechtigten aufbewahrt. Dieser Verstoß wird im Klassenbuch vermerkt.
gefährliche Gegenstände
Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Befahren der Parkflächen
Liebe Eltern, zur Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie, das obere Schulgelände nicht zu befahren. Nutzen Sie vor allem in den ersten Schulwochen diesen Weg, um mit Ihrem Kind gemeinsam und unfallfrei den Schulweg zu bewältigen.
Betretungsverbot für Hunde
Die Schule ist ein geschützter Raum, in dem Kinder gefahrlos spielen und sich bewegen können. Um deren Sicherheit zu gewährleisten, gilt auf dem gesamten Schulgelände Rauchverbot und ein Betretungsverbot für Hunde.